Die heftig umstrittene EU Richtlinie 2019/790 zum „Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt“, bei der vor allem der Artikel 13 (in der Endfassung Artikel 17) und die drohenden Uploadfilter für öffentlichen Widerstand sorgten, zeigt ihre ersten Auswirkungen. Google führt neue Meta-Tags bzw. weitere Attribute zum robots-Meta-Tag ein, die eine genauere Steuerung der Anzeige des Suchergebnis-Snippets möglich machen. Langfristig wird eventuell die Anzeige des Snippets nur noch in der EU über diese Meta-Tags möglich sein – zumindest für News-Publisher. Mit den drei neuen Tags, die in den HTML-Head-Bereich der Seite oder in den HTTP-Header eingebunden werden können, kann die Textlänge in Zeichen, die Vorschaulänge von Videos und die Größe von Preview-Bildern bestimmt werden.

Auch wenn Google die Meta-Tags als neue Serviceleistung für Webmaster verkauft, reagiert der Quasi-Monopolist in der Websuche damit auf die neue EU-Richtlinie zum Urheberrecht, die im April dieses Jahres vom EU-Parlament verabschiedet wurde. Denn aufgrund des Artikels 15 der Richtlinie droht Google eine Lizenzgebühr an Verlage für jede Zusammenfassung, die der Suchmaschinen-Riese von Presseveröffentlichungen in seinen Suchergebnissen zeigt.

In Frankreich kein Snippet mehr ab Oktober

Für Frankreich hat Google bereits für Oktober angekündigt, keine Snippets mehr für News Publisher anzuzeigen. Hier wird die Richtlinie bereits in Gesetzesform am 24.10.2019 geltendes Recht. Wenn die Richtlinie 2020 auch in anderen Ländern greift, ist wahrscheinlich, dass Google sich auch hier genötigt sieht, ähnliche Schritte zu unternehmen.

In einer Mitteilung auf dem eigenen Blog machte Google letzte Woche klar, dass das Unternehmen nicht daran denkt, Verlage zu bezahlen, wenn Nutzer in einem Suchergebnis auf ihre Links klicken. Als Begründung gibt Google u. a. an, dass sie Werbung und keine Suchergebnisse verkaufen würden.

Weiter führt Google aus, dass in der Welt der Printmedien, Verlage Kioske bezahlen würden, um ihre Zeitungen und Zeitschriften so zu präsentieren, dass die Leser sie entdecken können. Google würde diese Vorteile kostenlos für Publisher schaffen, was ein echter Mehrwert wäre: Allein dadurch kämen so mehr als acht Milliarden Besuche auf Websites von Zeitungsverlagen, wodurch die Verlage ihre Einnahmen durch Werbung und Abonnements steigern könnten.

45 Prozent weniger Traffic ohne Snippet

Google geht davon aus, dass der Traffic für Publisher, die über kein Snippet mehr verfügen, um 45 Prozent zurückgeht. Tritt diese Vorhersage ein und werden nicht rechtzeitig großflächig die entsprechenden Gegenmaßnahmen unternommen, würden sich die Forderungen der europäischen Presseverleger, die in der Debatte über das Urheberrecht politischen Druck aufgebaut hatten, letztendlich als Bärendienst an ihrer Branche erweisen. Unberücksichtigt blieb in der Debatte weitestgehend, dass zu keinem Zeitpunkt irgendjemand gezwungen wurde, in den Google Suchergebnissen zu erscheinen. Denn schon vorher gab es den (Robots) no-snippet oder den no-index Meta-Tag. Google wechselt also sozusagen schlicht von einem Opt-Out zu einem Opt-In-Verfahren. Ein Schritt der aufgrund der geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen aus der Sicht von Google logisch erscheint.

Google kündigt Änderung via Search Console an

Newspublisher erhielten in den vergangenen Tagen in der Search Console folgende Mitteilung: „

“ihre-seite.de“ wurde von der Search Console als europäische Presseveröffentlichung gekennzeichnet.

Sehr geehrter Websiteinhaber,

die Systeme von Google haben „ihre-website.de“ gemäß der EU-Richtlinie 2019/790 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt als europäische Presseveröffentlichung gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung erfolgt als Reaktion auf ein neues Urheberrechtsgesetz, das diese Richtlinie in Frankreich in Recht umsetzt, und schränkt die Anzeige von Textausschnitten und Miniaturansichten aus Ihrer Property oder Ihren Properties in Frankreich ein. Dies ist eine Vorankündigung. Die Änderungen werden ab Ende Oktober 2019 in der Google Suche aktiv sein.

Wenn Sie möchten, dass Textausschnitte und/oder Miniaturansichten für Ihre Property in den Suchergebnissen erscheinen, können Sie mithilfe von HTML-Tags festlegen, wie Google Ihre Inhalte den Nutzern der Suche anzeigen soll. Wenn Sie der Ansicht sind, dass diese Kennzeichnung falsch ist, können Sie sie wie unten beschrieben ändern.

Screenshot Mitteilung in der Google Search Console:

Screenshot Google Search Console Mitteilung neue Meta-Tags Urheberrecht

Die neuen Meta-Tags

Vor diesem Hintergrund führt Google, um Publishern nach wie vor die Anzeige des Snippets und gleichzeitig größere Kontrolle über dieses zu ermöglichen, weitere Attribute zu den Robots-Meta-Tags ein, die in den HTML-Head oder in den HTTP-Header integriert werden können. Und zwar die folgenden:

max-snippet:[number]

Mit diesem Attribut können Sie die maximale Anzahl der Zeichen angeben, die Google für das Snippet einsetzen darf. Das ist insbesondere auch in Bezug auf das Featured Snippet relevant, das oberhalb der eigentlichen Suchergebnisse angezeigt wird. Durch Feinjustierung kann man mit diesem Attribut laut Google auch erreichen, dass weiterhin das Suchergebnis-Snippet angezeigt wird, das Featured Snippet jedoch nicht. Genaue Angaben dazu macht Google jedoch nicht.

max-image-preview:[setting]

Über dieses Attribut kann festgelegt werden, ob und in welcher Qualität Bildinhalte ausgespielt werden sollen. Mit „none“ lässt sich die Auslieferung von Bildern komplett verbieten. Durch „large“ oder „standard“ kann die Bildgröße bestimmt werden.

max-video-preview:[number]:

Hier kann die maximale Dauer in Sekunden für eine Videovorschau angegeben werden. So kann sichergestellt werden, dass die Nutzer das Video nicht schon in den Suchergebnissen anschauen.

Die Attribute können auch in einen Robots Meta-Tag zusammengefasst werden.

Beispielsweise so:

<meta name=”robots” content=”max-image-preview:large, max-snippet:200 ”>

Yoast WordPress SEO Plugin bietet Opt-In für Snippets an

Damit auch zukünftig das gewohnte Snippet angezeigt wird, setzt das SEO-Plugin Yoast mit der gestern eingespielten Version 12.2 den nötigen Meta-Tag standardmäßig. Wer nicht will, dass seine Seitenausschnitte auch weiterhin angezeigt werden, kann auf das Update von Yoast verzichten oder den Filter wpseo_robots verwenden.

Der von Yoast automatisch integrierte robots schaut folgendermaßen aus:

<meta name=“robots“ content=“max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1″>

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